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Holzmichl vor dem Kadi

Egal ob er lebt oder schon tot ist - diese Woche muß er jetzt erstmal vor Gericht. Das Schicksal des derzeit auf keiner Party fehlenden „Holzmichl” (DIE RANDFICHTEN), wird vor dem Leipziger Landgericht verhandelt. Die Band will eine einstweilige Verfügung gegen ein Chemnitzer Stadtmagazin erwirken, weil in einer Anzeige im September der Aufruf „Tötet den Holzmichl” abgedruckt war.

Hauptsächlich gehe es in der Verhandlung um die Wahrung von Marken- und Urheberrechten, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Daneben klagten DIE RANDFICHTEN aber auch wegen der angeblichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten des Komponisten. Erreichen wollen die drei Gebirgssänger unter anderem, daß T-Shirts oder sonstige Artikel mit dem Tötungsaufruf nicht verbreitet werden dürfen.

Laut Gericht hatte das Chemnitzer Stadtmagazin „371” in einer Ausgabe den Text gedruckt: „Tötet den Holzmichl. Shirts ab September unter www.toetet-den-holzmichl.de” (unter der Adresse ist derzeit zu lesen: „Diese Seite ist bis auf weiteres nicht in Benutzung”).

Magazin-Herausgeber Thomas Lehmann zeigte sich verwundert, als er von der Klage hörte. Die Internetseite habe nie funktioniert und eigentlich wolle er wegen des schwebenden Verfahrens gar nichts sagen. Aber der Streit komme ihm so überflüssig vor, daß er dann doch seine Sicht des Falls kurz und knapp darlegt: „Der Holzmichl ist doch eine historische Figur, die kann man sich nicht schützen lassen.”

Aufgabe des Gerichts ist es jetzt, festzustellen, ob man die Aktion als Satire hinnehmen kann. Die Chancen dafür stehen so schlecht nicht, denn in einem
ähnlichen Fall hatte ein deutsches Gericht durchaus Humor bewiesen, als es 1991 ein Verfahren wegen Aufforderung zur Gewalt und Rufschädigung gegen die Spaß-Punker DIE ANGEFAHRENEN SCHULKINDER einstellte. Diese Band hatte "Tötet-Onkel-Dittmeyer"-Aktionsshirts vermarktet, die Juristen erkannten den dazugehörigen Song und die Klamotten als Satire an.