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CD-Kopieren für Privatgebrauch ist zulässig
by Markus Mai
Sechs Unternehmen der Musikindustrie hatten gegen das private Kopieren von Tonträgern nach deren Erwerb geklagt. Damit dürfen CD's für den eigenen Gebrauch u.a. für's Auto oder als Sichereitskopie gebrannt und auch auf dem heimischen PC abgespeichert werden. Dies wurde nun aktuell vom Bundesverfassungsgericht so bestätigt.Die Musikindustrie sah sich in ihren Eigentumsrechten beeinträchtigt, weil viele Kopien illegal an andere Verbraucher abgegeben würden. Insgesamt sechs Unternehmen reichten daher im vergangenen Jahr eine Verfassungsklage ein.
Dies war aber dann schlichtweg zu spät, befanden jetzt die Richter. Denn Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz seien nur innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten zulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sei dies wichtig und eng auszulegen.
